Ausländische Firmen, die kostengünstig ihre Vertretung in den Niederlanden aufbauen möchten, können eine Niederlassung gründen. Bei dieser Geschäftsform handelt es sich nicht um eine juristische Person, sondern um eine Erweiterung der ausländischen Firma, so dass die gesamte Verantwortung für deren Handeln von der ausländischen Muttergesellschaft übernommen wird.
Kurze Informationen | |
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Anwendbares Recht | Ausländische Gesetzgebung und niederländische Gesetzgebung |
Anwendung | Stark regulierte Aktivitäten wie Banken, Versicherungen und Finanzgeschäfte |
Mindeststammkapital | Nein |
Zeitrahmen für die Gründung (ungefähr) | Ungefähr 4 Wochen |
Management | Lokales Management |
Ist ein gesetzlicher Vertreter notwendig? | Ja |
Konto bei einer lokalen Bank | Ja |
Unabhängigkeit von der Muttergesellschaft | Völlig abhängig von der Muttergesellschaft |
Die Verantwortung der Muttergesellschaft | Vollständige Haftung für die Verpflichtungen der Zweigniederlassung |
Einkommenssteuer | 25 % berechnet auf das weltweite Einkommen. Für die Gewinnabführung gelten Steuerbefreiungen. |
Möglichkeit der Einstellung lokaler Mitarbeiter | Ja |
Von der Muttergesellschaft einzureichende Unterlagen | – Informationen über das Mutterunternehmen; – persönliche Informationen des ernannten niederländischen Referenzpersonals; – Nachweis des eingetragenen Firmensitzes usw. |
Anforderungen an die Einreichung eines Jahresabschlusses | Niederländische Zweigniederlassungen müssen den Jahresabschluss der Muttergesellschaft beim Handelsregister einreichen. |
Reiseanforderungen für die Niederlassungsgründung (JA/NEIN) | Nein, eine Reise in die Niederlande ist bis zur letzten Phase des Unternehmensregistrierungsprozesses nicht erforderlich. |
Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen (JA/NEIN) | Ja, die Niederlande haben etwa 100 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet. |
Sondergenehmigungen erforderlich (JA/NEIN) | Ja, abhängig von den Aktivitäten der niederländischen Niederlassung. |
Niederländischer Firmensitz ist erforderlich (JA/NEIN) | Ja, für Niederlassungen in den Niederlanden ist ein lokaler Firmensitz zwingend erforderlich. |
Besondere Anforderungen an Handelsnamen (JA/NEIN) | Ja, die Zweigniederlassung muss denselben Namen haben wie die Muttergesellschaft. |
Zulässige Aktivitäten | Gleiche Aktivitäten wie die Muttergesellschaft. |
Möglichkeit der Mitarbeiterversetzung (JA/NEIN) | Ja, das ausländische Unternehmen kann Mitarbeiter in seine Niederlassung versetzen. |
Die Vorteile einer niederländischen Niederlassung | – einfach zu registrieren; – vereinfachte Gründungsanforderungen; – Zugang zu Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. |
Verfügbarkeit von Firmengründungsdiensten (JA/NEIN) | Ja, Sie können sich bei der Firmengründung in den Niederlanden, einschließlich Niederlassungen, auf unsere lokalen Berater verlassen. |
Die Tätigkeit der niederländischen Niederlassung wird durch einen Vertreter ausgeübt, der aufgrund einer Vollmacht im Namen der Firma handelt. Die niederländische Niederlassung muss die gleichen Geschäftsaktivitäten wie die Muttergesellschaft ausüben und denselben Namen tragen. Die für ihre Tätigkeit geltenden Gesetze sind sowohl die niederländischen Gesetze als auch die Gesetze des Herkunftslandes der ausländischen Firma.
Eine Zweigniederlassung ist eine bevorzugte Geschäftsform, da es eine dauerhafte Niederlassung mit geringeren Kosten als andere Arten von Unternehmen in den Niederlanden bietet und keine Mindestkapitalanforderungen hat.
Der wichtigste Unterschied zwischen einer niederländischen Niederlassung und einer anderen Unternehmensform wie einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden besteht darin, dass die Niederlassung vollständig von der Muttergesellschaft im Ausland abhängig ist. Dies bedeutet, dass das ausländische Unternehmen für die Schulden und Verpflichtungen der Niederlassung in den Niederlanden haftet.
Obwohl das Verfahren zur Firmenregistrierung einfacher ist als bei anderen Arten von Firmen wie einer B.V. In den Niederlanden beispielsweise muss die Niederlassung die Arbeits- und Steuergesetze einhalten. Beispielsweise sieht der Gesetzgeber vor, dass die Mitarbeiter einer Niederlassung sozialversichert sein müssen. Andernfalls kann der Vertreter der Zweigstelle persönlich für die Nichtzahlung von Beiträgen haftbar gemacht werden. Eine in den Niederlanden eröffnete Niederlassung unterliegt in der Regel den gleichen finanziellen Verpflichtungen wie lokale Unternehmen.
Eine Reihe von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, die von den Niederlanden und anderen Ländern unterzeichnet wurden, können die Steuerlast für Zweigniederlassungen verringern, sofern die Niederlassung für den ermäßigten Quellensteuersatz auf Dividenden, Lizenzgebühren oder Zinsen in Frage kommt.
Vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit muss sich die Niederlassung mit den entsprechenden Unterlagen und Angaben bei der örtlichen Handelskammer im Handelsregister anmelden. Dokumente müssen im Herkunftsland beglaubigt und von einer beglaubigten niederländischen Übersetzung begleitet sein.
Die für die Gründung erforderlichen Unterlagen können von Fall zu Fall unterschiedlich sein, im Wesentlichen sind jedoch folgende erforderlich:
• Nachweis über die Existenz des ausländischen Unternehmens (Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslandes mit Eintragungsdatum und Firmendaten),
• die vom Handelsregister des Herkunftslandes ausgestellte Registrierungsbescheinigung der Muttergesellschaft,
• Angaben zum Namen und Sitz im Ausland der Muttergesellschaft,
• die Namen und Daten der Personen des Vorstands und des Schriftführers (oder Personen aus einer anderen Führungsform),
• das Protokoll der Sitzung, in der der Beschluss zur Gründung der Niederlassung gefasst wurde,
• der Name der Niederlassung, der mit dem der Muttergesellschaft und ihrem Hauptsitz in den Niederlanden identisch sein muss;
• den Namen des bestellten Vertreters und die Vollmacht, die ihm die Befugnis erteilt, das ausländische Unternehmen zu vertreten;
• die Pflichten dieses Vertreters und die Tätigkeiten, die von der Niederlassung durchgeführt werden.
Nach der Registrierung der Niederlassung stellt die Handelskammer die Registrierungsbescheinigung mit der eindeutigen Registrierungsnummer aus. Nach diesem Schritt muss sich die Niederlassung beim Finanzamt und den Sozialämtern anmelden. Nachdem alle diese Schritte abgeschlossen sind, kann die Niederlassung ihre Geschäftstätigkeit im Land aufnehmen.
Die Schritte zur Gründung einer Niederlassung in den Niederlanden ähneln denen in anderen Ländern. Es wird jedoch empfohlen, sich an einen Spezialisten zu wenden, da in einigen Gerichtsbarkeiten möglicherweise andere besondere Anforderungen gelten. Wenn Sie beispielsweise daran interessiert sind, eine Niederlassung in Hongkong zu gründen, können wir Ihnen den Kontakt zu einem Team von Spezialisten für Unternehmensgründungen in Hongkong vermitteln.
Da das Registrierungsverfahren im Vergleich zur direkten Niederlassung von Unternehmen im Land einfacher und weniger zeitaufwändig ist, entscheiden sich ausländische Unternehmen manchmal für die Gründung einer Zweigniederlassung. Ein Vorteil sind auch geringere Gründungskosten sowie großzügigere Berichts- und Rechnungslegungspflichten für Zweigstellen im Jahr 2023.
Die Gründung eines Unternehmens in den Niederlanden erfordert nach der Gründung zusätzliche Schritte. Je nach Tätigkeitsbereich können auch zusätzliche Berechtigungen erforderlich sein. Darüber hinaus müssen die erforderlichen Genehmigungen von den zuständigen Behörden eingeholt werden, die für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zuständig sind, beispielsweise für öffentliche Lebensmittel, Umwelt und Gesundheit.
Wenn Sie daran interessiert sind, ein Unternehmen in einem anderen Land zu gründen, beispielsweise in Österreich, stehen Ihnen unsere Berater zur Verfügung, die Sie mit unseren lokalen Partnern in Kontakt bringen können.
Die niederländische Niederlassung ist eine der am besten geeigneten Optionen für diejenigen, die ihre Geschäftstätigkeit in diesem Teil Europas im Jahr 2023 erweitern möchten. Sie ermöglicht der Muttergesellschaft nicht nur die vollständige Kontrolle über die Geschäftstätigkeit in den Niederlanden, sondern hilft auch bei der Etablierung Diese Art von Entität ist im Vergleich zu anderen schneller.
Nach dem Rückgang im Jahr 2020 soll sich die niederländische Wirtschaft im Jahr 2023 erholen und um 3,6 % wachsen, weshalb die Gründung einer Niederlassung hier ausländischen Unternehmen zugute kommt.
Wenn Sie Hilfe bei der Registrierung einer niederländischen Niederlassung im Jahr 2023 benötigen, zögern Sie nicht, unsere Berater um Unterstützung zu bitten.