Ausländische Investoren, die sich für die Gründung eines Unternehmens in den Niederlanden interessieren, sollten vorerst alle verfügbaren Arten von Gesellschaften prüfen und die für Sie am besten geeignete Option je nach eigenen Befürfnissen auswählen. Unsere Experten für Firmengründungen können Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Art von Gesellschaften unterstützen.
kurze Fakten | |
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In den Niederlanden verfügbare Unternehmensstrukturen | öffentliche/private Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Einzelunternehmen, Genossenschaften, offene/kommerzielle Partnerschaften usw. |
Am häufigsten verwendete Unternehmensstruktur |
niederländische private Besloten Vennootschap (BV), das Äquivalent einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) |
Voraussetzungen für die Eröffnung einer niederländischen BV |
Mindestens ein Aktionär und ein Geschäftsführer |
Mindeststammkapital für eine BV | Nicht erforderlich |
Mindeststammkapital für niederländische Aktiengesellschaft (Naamloze Venootschap – NV) |
45.000 EUR |
Voraussetzungen für Einzelunternehmer in den Niederlanden (Eenmanszaak) |
Sie müssen eine Sozialversicherungsnummer und ein Bankkonto haben |
Voraussetzungen für die Gründung einer niederländischen Genossenschaft |
Mindestens 2 Mitglieder, notarielle Urkunde, Gesellschaftssatzung, kein Mindestkapital erforderlich |
Arten von Partnerschaften in den Niederlanden |
offene, professionelle, beschränkte Partnerschaften |
Registrierungsbehörde |
niederländische Handelskammer |
Firmenbankkonto | Erforderlich bei Geschäftstätigkeiten in den Niederlanden. Unsere niederländischen Experten können Ihnen dabei helfen. |
Stiftungen und Vereine |
gemeinnützige Organisationen in den Niederlanden verfügbar |
Steuerliche Registrierung in den Niederlanden |
Die Registrierung bei der niederländischen Steuerbehörde ist bei der Gründung eines Unternehmens erforderlich |
Körperschaftssteuer in den Niederlanden |
Standardsatz von 25,8 % |
Online-Registrierung von Unternehmen in den Niederlanden |
Verfügbare Option. Unsere niederländischen Vertreter können Sie Schritt für Schritt anleiten. |
Zusammenarbeit mit unseren niederländischen Vertretern |
Wir unterstützen lokale und internationale Kunden bei der Gründung eines Unternehmens in den Niederlanden, unabhängig von der Art der Struktur. Umfassende Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen. |
Das niederländische Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Dutch Company Act) sieht vor dass sowohl inländische als auch ausländische Gescchäftsleute folgende Arten von Gesellschaften gründen können:
• Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
• Aktiengesellschaften,
• Stiftungen,
• Vereinigungen und Genossemschaften,
• allgemeine unf begrenzte Partnerschaften.
Ausländische Unternehmer können auch als Einzelunternehmer agieren während ausländische Untermnehmen Niederlassungen in den Niederlanden eröffnen können.
Table of Contents
Die niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die meistbenutzte Art von Gesellschaften in den Niederlanden. Nach dem Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bedarf eine solche Gesellschaft keiner Mindestkapitaleinlage mehr. Für die Gründung einer niederländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss zumindest einenAktionär geben, dessen Haftung auf seine Kapitaleinlage beschränkt ist.
Aktiengesellschaften in den Niederlanden
Die niederländische Aktiengesellschaft ist eine Rechtsform von Gesellschaften, die für die Gründung eines Unternehmens benutzt wird, die dann bei der Börse notiert wird. Die Mindestkapitaleinlage für Aktiengesellschaften in den Niederlanden beträgt 45.000 Euro.
Niederländische Stiftungen
Die Niederlanden wurden in den letzten Jahren ein gesuchtes Ziel für die Unternehmer, die an der Gründung von Stiftungen interessiert sind.Niederländische Stiftungen sind sehr leicht zu eröffnen denn sie bedürfen nur einer Gründungsurkunde, die notariell beglaubigt werden muss. Die niederländische Stiftung zählt zu den besten Instrumenten der Steuerminimerung.
Vereinigungen und Genossenschaften in den Niederlanden
Vereinigungen werden üblicherweise als Non-Profit Organisation gegründet und sie bedürfen keiner Eintragung im niederländischen Handelsregister. Genossenschaften sind Vereinigungen, die Gewinnanteile an deren Mitglieder auszahlen können.
Partnerschaften in den Niederlanden
Es gibt 2 Arten von Partnerschaften, welche von ausländischen Investoren gegründet werden können:
• Private Partnerschaften,
• Öffentliche (öffentlich-private) Partnerschaften.
Der Unterschied zwischen den beiden Arten von Gesellschaften besteht in der Haftung der Partner betreffend die Schulden und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Partner einer allgemeinen Partnerschaft haften gesamtschuldnerisch den Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber. In den begrenzten Partnerschaften, gibt es ein stiller Teilhaber und ein aktiver (unbeschränkt haftender) Gesellschafter. Der aktive Teilhaber haftet für die Schulden der Gesellschaft mit seinem Privatvermögen, der stille Teilhaber haftet nur bis zur Höhe seiner Kapitaleinlage.
Sollten Sie in den verfügbaren Arten von Gesellschaften in anderen Ländern wie Irland interessiert sein, dann können wir Sie mit den irischen Partnern in Verbindung setzen.
Sollten Sie Beistand bei dem Registrierungsverfahren brauchen, setzen Sie sich mit unseren Experten für Firmenregistrierung in den Niederlanden in Verbindung. Darüber hinaus, können wir Ihnen bei der Gründung von Unternehmen in anderen EU-Ländern wie Slowakei, Hilfe leisten.