Ausländische Investoren, die sich für die Gründung eines Unternehmens in den Niederlanden interessieren, sollten vorerst alle verfügbaren Arten von Gesellschaften prüfen und die für Sie am besten geeignete Option je nach eigenen Befürfnissen auswählen. Unsere Experten für Firmengründungen können Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Art von Gesellschaften unterstützen. Das niederländische Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Dutch Company Act) sieht vor dass sowohl inländische als auch ausländische Gescchäftsleute folgende Arten von Gesellschaften gründen können:
• – Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
• – Aktiengesellschaften,
• – Stiftungen,
• – Vereinigungen und Genossemschaften,
• – allgemeine unf begrenzte Partnerschaften.
Ausländische Unternehmer können auch als Einzelunternehmer agieren während ausländische Untermnehmen Niederlassungen in den Niederlanden eröffnen können.
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Die niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die meistbenutzte Art von Gesellschaften in den Niederlanden. Nach dem Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bedarf eine solche Gesellschaft keiner Mindestkapitaleinlage mehr. Für die Gründung einer niederländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss zumindest einenAktionär geben, dessen Haftung auf seine Kapitaleinlage beschränkt ist.
Aktiengesellschaften in den Niederlanden
Die niederländische Aktiengesellschaft ist eine Rechtsform von Gesellschaften, die für die Gründung eines Unternehmens benutzt wird, die dann bei der Börse notiert wird. Die Mindestkapitaleinlage für Aktiengesellschaften in den Niederlanden beträgt 45.000 Euro.
Niederländische Stiftungen
Die Niederlanden wurden in den letzten Jahren ein gesuchtes Ziel für die Unternehmer, die an der Gründung von Stiftungen interessiert sind.Niederländische Stiftungen sind sehr leicht zu eröffnen denn sie bedürfen nur einer Gründungsurkunde, die notariell beglaubigt werden muss. Die niederländische Stiftung zählt zu den besten Instrumenten der Steuerminimerung.
Vereinigungen und Genossenschaften in den Niederlanden
Vereinigungen werden üblicherweise als Non-Profit Organisation gegründet und sie bedürfen keiner Eintragung im niederländischen Handelsregister. Genossenschaften sind Vereinigungen, die Gewinnanteile an deren Mitglieder auszahlen können.
Partnerschaften in den Niederlanden
Es gibt 2 Arten von Partnerschaften, welche von ausländischen Investoren gegründet werden können:
• – Private Partnerschaften,
• – Öffentliche (öffentlich-private) Partnerschaften.
Der Unterschied zwischen den beiden Arten von Gesellschaften besteht in der Haftung der Partner betreffend die Schulden und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Partner einer allgemeinen Partnerschaft haften gesamtschuldnerisch den Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber. In den begrenzten Partnerschaften, gibt es ein stiller Teilhaber und ein aktiver (unbeschränkt haftender) Gesellschafter. Der aktive Teilhaber haftet für die Schulden der Gesellschaft mit seinem Privatvermögen, der stille Teilhaber haftet nur bis zur Höhe seiner Kapitaleinlage.
Sollten Sie in den verfügbaren Arten von Gesellschaften in anderen Ländern wie Irland interessiert sein, dann können wir Sie mit den irischen Partnern in Verbindung setzen.
Sollten Sie Beistand bei dem Registrierungsverfahren brauchen, setzen Sie sich mit unseren Experten für Firmenregistrierung in den Niederlanden in Verbindung. Darüber hinaus, können wir Ihnen bei der Gründung von Unternehmen in anderen EU-Ländern wie Slowakei, Hilfe leisten.