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Bildung einer Tochtergesellschaft in Niederlande

Bildung einer Tochtergesellschaft in Niederlande


Was ist eine Tochtergesellschaft in den Niederlanden?

Eine Tochtergesellschaft in den Niederlanden ist gewöhnlicher Weise, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit voller Rechtsverantwortung und charakterisiert sich durch die Tatsache, dass Teil des Grundkapitals ganz oder teilweise durch ein ausländisches Unternehmen besessen wird.

Bei der Gründung einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden können die Gründer zwischen zwei am meisten allgemeinen Formen wählen: die privaten Gesellschaften mit beschränkter Haftung und die öffentlichen Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Die Rechtsformen von Tochtergesellschaften in der Niederlande

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (eine regelmäßige private Gesellschaft, zum Beispiel) ist eine Rechtsform vor allem benütz von kleineren und mittleren Unternehmen. Gründung einer Tochterfirma in Niederlande in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, erfordert ein Minimum Aktienkapital von nur 1 Euro, Dividende in Namenaktien, die nicht übertragbar sind. Die Haftung der Gesellschafter ist durch ihren Beitrag zum Kapital der Gesellschaft beschränkt und die Geschäftsführung wird durch mindestens einen Direktor sichergestellt. Es gibt viele Methoden, wie man ein Unternehmen gründen kann. Methoden, die, die Privatsphäre der Anteilseigner und Geschäftsführer beachten, Steuerminimierung zu gewährleisten, konzipierte Holdingstrukturen für internationale Unternehmen und Privatunternehmen mit besonderen Strukturen besessen wie die niederländischen Stiftungen.

Ein Unternehmer kann auch eine Tochtergesellschaft in den Niederlanden gründen, in der Form einer öffentlichen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die im Grunde mit einem Mindestkapital von 45.000 EUR gebildet wird, geteilt in Namen- und Inhaberaktien. Durch diese Art von Rechtsform können Bescheinigung der Aktien für die inhaberaktien erstattet werden, im Vergleich mit der normalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wo das nicht möglich ist. Die Aktien können auch an die  Öffentlichkeit übertragen werden. Die Haftung der Gesellschafter ist begrenzt durch den Kapitalanteil an dem Unternehmen.

Über das Management einer Tochtergesellschaft in der Niederlande


Nach der Gründung einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden muss das Management von mindestens zwei Manager aus einem Vorstand gewährleistet werden. Ein Aufsichtsorgan kann auch ernannt werden, um den Tätigkeiten der Verwaltung zu überprüfen.

Das Registrierungsverfahren einer Tochtergesellschaft in der Niederlande

Der erste Schritt bei der Gruendung einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden ist die Eröffnung eines Bankkontos, wo das Anfangskapital deponiert wird und eine Bescheinigung der Hinterlegung ausgestellt wird.

Die Gründer müssen auch sicherstellen, dass der gewählte Name einzigartig ist, sodass vor der Registrierung, der Name bei der Handelskammer überprüft werden muss. In der gleichen Zeit können alternative Namen überprüft werden. Eine Bestätigung über die Gültigkeit wird durch E-Mail erhalten und erst nach dieser Antwort kann die Tochtergesellschaft registriert werden.

Vor der Eintragung bei der Handelskammer muss eine „Erklärung von nicht Einwand“ von dem Ministerium der Justiz erhalten werden. Es dauert etwa drei Tage, um das jeweilige Dokument zu erhalten.

Nach Erhalt muss das Unternehmen die Satzung, die Anwendung der Gründung einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden und in den Stiftungsurkunden beurkunden.

Die oben genannten Unterlagen müssen dann bei der Handelskammer abgelegt werden, zusammen mit der Bescheinigung der Hinterlegung des Aktienkapitals und die „Erklärung von nicht Einwand“.

Solange eine Tochtergesellschaft in den Niederlanden in Form einer juristischen Person registriert ist, zahlt es die gleichen Steuern als reguläre Unternehmen. In diesem Sinne, dass die Anmeldung bei den zuständigen Behörden vorgeschrieben ist. In der gleichen Zeit muss die Anmeldung bei der Sozialversicherung durchgeführt werden.

Das holländische Geschäftsregistrierungsverfahren für eine Tochtergesellschaft in der Niederlande ist nicht kompliziert und dauert ungefähr acht Arbeitstage.

Erfahren Sie mehr über das Verfahren der Gründung einer Tochterfirma in den Niederlanden durch Kontaktaufnahme mit unserer niederländischen Spezialisten für Gesellschaftsgründung und den dazugehörigen Dienstleistungen.